Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lambertusstr. 13, 52525 Waldfeucht |
Telefon: | 024553990 |
Fax: | 0245539977 |
E-Mail: | gemeinde@waldfeucht.de |
Anschrift: | Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg |
Telefon: | 02452130 |
Fax: | 02452131100 |
E-Mail: | info@kreis-heinsberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Apfelstraße 60, 52525 Heinsberg |
Telefon: | 02452146010 |
Fax: | 02452141095 |
E-Mail: | stadt@heinsberg.de |
Anschrift: | Am Rathaus 13, 52538 Selfkant |
Telefon: | 024564990 |
Fax: | 024563828 |
E-Mail: | info@selfkant.de |
Anschrift: | Burgstr. 10, 52538 Gangelt |
Telefon: | 02454588401 |
Fax: | 024542852 |
E-Mail: | info@gangelt.de |
Anschrift: | Roermonder Straße 25-27, 41849 Wassenberg |
Telefon: | 0243249000 |
Fax: | 024324900119 |
E-Mail: | info@wassenberg.de |
Anschrift: | Markt 9, 52511 Geilenkirchen |
Telefon: | 02451629213 |
Fax: | 02451629296 |
E-Mail: | winfried.brauner@geilenkirchen.de |
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Inmitten der Region Selfkant, westlich von Heinsberg, ist Waldfeucht gelegen. Einige sehr bemerkenswerte Bauwerke sind in Waldfeucht zu finden, wie zum Beispiel die Motte Bollenberg, die Haarener und die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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