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Anschrift: | Veerter Dorfstr. 3, 47608 Geldern |
Telefon: | 02831132352 |
Fax: | 02831132354 |
Anschrift: | An der Contrescarpe 2, 47608 Geldern |
Telefon: | 02831973275 |
Fax: | 02831973284 |
Anschrift: | Achter de Hoef 32, 47608 Geldern |
Telefon: | 028381667 |
Fax: | 02838915983 |
Anschrift: | Bodelschwinghstr. 1, 47652 Weeze |
Telefon: | 0283795782 |
Fax: | 02837669504 |
Anschrift: | Haselweg 35a, 47551 Bedburg Hau |
Telefon: | 028218989991 |
Fax: | 028218989953 |
Anschrift: | Baumannshof 56, 47551 Bedburg Hau |
Telefon: | 028219977852 |
Fax: | 028219767039 |
Anschrift: | Köhlerweg 36, 47533 Kleve |
Telefon: | 0282146286 |
Fax: | 0282146296 |
Anschrift: | In de Kamp 13, 47533 Kleve |
Telefon: | 02821583807 |
Fax: | 02821768447 |
Anschrift: | Lehmkuhle 4, 47533 Kleve |
Telefon: | 0282121621 |
Fax: | 02821768349 |
Anschrift: | Elsendeich 50, 47559 Kranenburg |
Telefon: | 02826916660 |
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Geldern im Niederrheingebiet liegt im Kreis Kleve und wurde 812 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Geldern in die Stadtteile Geldern, Hartefeld, Kapellen, Lüllingen, Pont, Veert, Vernum und...
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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