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Anschrift: | Lindenstraße 33-37, 41515 Grevenbroich |
Telefon: | 0218165030 |
Fax: | 021816503111 |
E-Mail: | poststelle@ag-grevenbroich.nrw.de |
Anschrift: | Seufzerallee 20, 46446 Emmerich am Rhein |
Telefon: | 028226940 |
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E-Mail: | poststelle@ag-emmerich.nrw.de |
Anschrift: | Benölkenplatz 2, 46399 Bocholt |
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Anschrift: | Schafhausener Straße 47, 52525 Heinsberg |
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Anschrift: | Heidener Straße 3, 46325 Borken |
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Anschrift: | Konrad-Adenauer-Straße 225, 52511 Geilenkirchen |
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Kerken am Landwehrbach liegt im niederrheinischen Tiefland. Ein Besuch des Hauses Lawaczek ist besonders lohnenswert. Zudem ist die Gemeinde regional durch ihr reges Vereinsleben bekannt.
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Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.
Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.
Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.
Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.
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