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Lohnsteuerhilfe Rodenkirchen (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Brauweilerstr. 49d, 50259 Pulheim
Telefon:022389666212
E-Mail:bert.willems@vlh.de
Anschrift:Am Krähenhorst 12, 53119 Bonn
Telefon:02281801050
E-Mail:hilda.bergen@vlh.de
Anschrift:Am Alten Fliess 34, 50129 Bergheim
Telefon:0223843435
Fax:02238949587
E-Mail:margit.kirchdoerfer@vlh.de
Anschrift:Provinzialstr. 17, 53127 Bonn
Telefon:017623283664
E-Mail:byeong_gu.kim@vlh.de
Anschrift:Pferdsbruchfeld 21, 50170 Kerpen
Telefon:02273550632
Fax:02273550604
E-Mail:eveline.krause@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 28, 42799 Leichlingen
Telefon:021713959076
E-Mail:richard.freundorfer@vlh.de
Anschrift:Dormagener Str. 48, 50129 Bergheim
Telefon:024319748705
Fax:024319748706
E-Mail:dieter.hillebrecht-otten@vlh.de
Anschrift:Am Hang 1b, 53639 Königswinter
Telefon:022448778688
Fax:02244872936
E-Mail:inge.kratzborn@vlh.de
Anschrift:Katternberger Straße 66, 42655 Solingen
Telefon:02123825766
Fax:02123825767
E-Mail:thomas.hack@vlh.de
Anschrift:Wermelskirchenerstr. 43, 42859 Remscheid
Telefon:021919330884
Fax:021919330882
E-Mail:conny.meyer@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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