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Anschrift: | Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid |
Telefon: | 0235196660 |
Fax: | 023516866 |
E-Mail: | 600962@schule.nrw.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstr. 11, 58042 Hagen |
Telefon: | 0233120727952072793 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna |
Telefon: | 02303270 |
Fax: | 02303271399 |
E-Mail: | 600978@schule.nrw.de |
Anschrift: | Königswall 25-27, 44137 Dortmund |
Telefon: | 0231500 |
E-Mail: | schule@dortmund.de |
Anschrift: | Hauptstraße 92, 58332 Schwelm |
Telefon: | 02336930 |
Fax: | 02336932222 |
E-Mail: | 600954@schule.nrw.de |
Anschrift: | Westfälische Str. 75, 57462 Olpe |
Telefon: | 02761810 |
Fax: | 0276181343 |
E-Mail: | info@kreis-olpe.de |
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Im nordwestlichen Sauerland befindet sich der Märkische Kreis, welcher erst seit 1975 besteht. Der Landkreis gliedert sich neben den mittleren kreisangehörigen Städten Hemer, Menden und Plettenberg auch...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Schulaufsicht soll grundlegend bildungspolitische, pädagogische sowie gesundheitliche Normen im Schulwesen gewährleisten. Maßgeblich sind hierfür die Schulaufsichtsgesetze der Bundesländer.
Während des Kulturkampfes unter Otto von Bismarck wurde im Jahr 1872 die staatliche Schulaufsicht in Preußen eingeführt. Heute ist die staatliche Aufsicht des Schulwesens im Grundgesetz verankert.
Da das Bildungswesen je nach Bundesland unterschiedlich organisiert ist, gibt es in der Schulaufsicht und dem Schulamtswesen Unterschiede. Normalerweise sind die Schulämter dem jeweiligen Bundesland (Landesschulamt) bzw. der Bezirksregierung unterstellt.
Die staatlichen Schulämter sind primär für die Lehrkräfteverteilung auf einzelne Schulen verantwortlich. Auch für den Einsatz und die Verwaltung von Schulleitern sowie Schulpsychologen ist die Schulaufsicht häufig verantwortlich.
Die Verwaltung und der Einsatz von Schulpsychologen sind wichtige Aufgaben der staatlichen Schulbehörden. Schulpsychologen sollen Schulen, Schüler und Eltern im Bildungs- und Erziehungsauftrag unterstützen.
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