Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Werner-Jacobi-Platz 12, 58636 Iserlohn |
Telefon: | 023712170 |
Fax: | 023712172591 |
E-Mail: | info@iserlohn.de |
Anschrift: | Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid |
Telefon: | 0235196660 |
Fax: | 023519666866 |
E-Mail: | info@maerkischer-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstr. 11, 58095 Hagen |
Telefon: | 023312070 |
Fax: | 023312072400 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hansastraße 4, 59425 Unna |
Telefon: | 02303270 |
Fax: | 02303271399 |
E-Mail: | post@kreis-unna.de |
Anschrift: | Südwall 2-4, 44137 Dortmund |
Telefon: | 02315023950 |
E-Mail: | wohngeldstelle@stadtdo.de |
Anschrift: | Marktstraße 16, 58452 Witten |
Telefon: | 023025815000 |
Fax: | 023025815099 |
E-Mail: | wohnen.soziales@stadt-witten.de |
Anschrift: | Moltkestr. 26 VG III, 58332 Schwelm |
Telefon: | 023368010 |
Fax: | 02336801401 |
E-Mail: | info@schwelm.de |
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Im nordwestlichen Sauerland befindet sich der Märkische Kreis, welcher erst seit 1975 besteht. Der Landkreis gliedert sich neben den mittleren kreisangehörigen Städten Hemer, Menden und Plettenberg auch...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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