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Wohnungsämter in Sachsen-Anhalt - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Im Branchenbuch ortsdienst.de finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihrem Wohnungsamt in Sachsen-Anhalt. Das Wohnungsamt ist eine staatliche Einrichtung bzw. Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich wichtige Verwaltungsaufgaben fallen. Eine Behörde ist nach §1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes grundsätzlich jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dies können neben den klassischen staatlichen Einrichtungen der Exekutive auch Institutionen mit Hoheitsrechten oder auch Organe der gesetzgebenden oder rechtsprechenden Gewalt sein. Mit seinen Verwaltungsvorgängen erfüllt das Wohnungsamt in Sachsen-Anhalt gegenüber dem Bürger einen bestimmen Katalog an Dienstleistungen. Das Wohnungsamt in Sachsen-Anhalt ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verwaltungsapparates. Je nach Bundesland können sich Aufgabengebiet und Zuständigkeit der einzelnen Behörden unterscheiden. Das Wohnungsamt in Sachsen-Anhalt ist z.B. für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen oder die Auszahlung von Wohngeld zuständig. Anhand der folgenden Liste zum Wohnungsamt in Sachsen-Anhalt können Sie wichtige Informationen zu Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Behörde erhalten. ACHTUNG! Seit 2009 gilt für viele Behörden in Deutschland die zentrale Behördenrufnummer 115!

Anschrift:Ermslebener Str. 77, 06449 Aschersleben
Telefon:034716841590
Fax:03471684551590
E-Mail:poststelle@kreis-slk.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Anschrift:Wilhelm-Höpfner-Ring 4, 39116 Magdeburg
Telefon:0391115
Fax:03915403655
E-Mail:sozial-und-wohnungsamt@magdeburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do, Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Anschrift:Am Flugplatz 1, 06366 Köthen
Telefon:03496601301
E-Mail:post@anhalt-bitterfeld.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-17 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Bernburger Str. 44, 39240 Calbe
Telefon:039291498920
Fax:03929156500
E-Mail:stadt@calbe.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Anschrift: Bahnhofstraße 9, 39288 Burg
Telefon:039219495000
Fax:039219495599
E-Mail:sozialamt@lkjl.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-17 Uhr Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau
Telefon:03402042133
Fax:03402042692033
E-Mail:buergeramt@dessau-rosslau.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
Telefon:0390472402302
Fax:0390449008
E-Mail:soziales@landkreis-boerde.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Schwanebecker Straße 14, 38820 Halberstadt
Telefon:0394159701150
Fax:0394159704333
E-Mail:wohngeld@kreis-hz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Anschrift:Südpromenade 30, 06128 Halle
Telefon:03452215417
Fax:03452215404
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, 06526 Sangerhausen
Telefon:034645353301
Fax:034645353390
E-Mail:sozialamt@mansfeldsuedharz.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten:
Mo+Do 8:30-15 Uhr
Di 8:30-17:30 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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