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Wohnungsämter in Nordrhein-Westfalen - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Im Branchenbuch ortsdienst.de finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihrem Wohnungsamt in Nordrhein-Westfalen. Das Wohnungsamt ist eine staatliche Einrichtung bzw. Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich wichtige Verwaltungsaufgaben fallen. Eine Behörde ist nach §1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes grundsätzlich jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dies können neben den klassischen staatlichen Einrichtungen der Exekutive auch Institutionen mit Hoheitsrechten oder auch Organe der gesetzgebenden oder rechtsprechenden Gewalt sein. Mit seinen Verwaltungsvorgängen erfüllt das Wohnungsamt in Nordrhein-Westfalen gegenüber dem Bürger einen bestimmen Katalog an Dienstleistungen. Das Wohnungsamt in Nordrhein-Westfalen ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verwaltungsapparates. Je nach Bundesland können sich Aufgabengebiet und Zuständigkeit der einzelnen Behörden unterscheiden. Das Wohnungsamt in Nordrhein-Westfalen ist z.B. für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen oder die Auszahlung von Wohngeld zuständig. Anhand der folgenden Liste zum Wohnungsamt in Nordrhein-Westfalen können Sie wichtige Informationen zu Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Behörde erhalten. ACHTUNG! Seit 2009 gilt für viele Behörden in Deutschland die zentrale Behördenrufnummer 115!

Anschrift:Werner-Jacobi-Platz 12, 58636 Iserlohn
Telefon:023712170
Fax:023712172591
E-Mail:info@iserlohn.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Hansastraße 4, 59425 Unna
Telefon:02303270
Fax:02303271399
E-Mail:post@kreis-unna.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Anschrift:Rathausstr. 11, 58095 Hagen
Telefon:023312070
Fax:023312072400
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Südwall 2-4, 44137 Dortmund
Telefon:02315023950
E-Mail:wohngeldstelle@stadtdo.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen
Telefon:023061041666
Fax:02306104211480
E-Mail:beate.loetschert.16@luenen.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Servicezeiten:
Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
Anschrift:Marktstraße 16, 58452 Witten
Telefon:023025815000
Fax:023025815099
E-Mail:wohnen.soziales@stadt-witten.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid
Telefon:0235196660
Fax:023519666866
E-Mail:info@maerkischer-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm
Telefon:02381178115
Fax:02381172849
E-Mail:wohngeld@stadt.hamm.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8:30-12 Uhr
Mi 8:30-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Anschrift:Moltkestr. 26 VG III, 58332 Schwelm
Telefon:02336801307
Fax:02336801401
E-Mail:info@stadtschwelm.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-17 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Hans-Böckler-Straße 19, 44787 Bochum
Telefon:02349100
Fax:02349103643
E-Mail:sozialamt@bochum.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do 9-13 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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