Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hofaue 89, 42103 Wuppertal |
Telefon: | 02025635117 |
E-Mail: | wohnen@stadt.wuppertal.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Haddenbacher Straße 38, 42853 Remscheid |
Telefon: | 021911600 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Moltkestr. 26 VG III, 58332 Schwelm |
Telefon: | 023368010 |
Fax: | 02336801401 |
E-Mail: | info@schwelm.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 42651 Solingen |
Telefon: | 02122900 |
Fax: | 02122902109 |
E-Mail: | post@solingen.de |
Anschrift: | Düsseldorfer Straße 47, 40822 Mettmann |
Telefon: | 02104990 |
Fax: | 02104994444 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Minoritenstr. 2-6, 40878 Ratingen |
Telefon: | 021025500 |
Fax: | 021025509500 |
E-Mail: | sozialamt@ratingen.de |
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Bei der größten Stadt des Bergischen Landes handelt es sich um eine der der wichtigsten Metropolen innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Direkt an der Wupper gelegen, kann die Stadt auf eine...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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