Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Forsthaus Forsbach, 51503 Rösrath |
Telefon: | 02205898374 |
Fax: | 02205898375 |
E-Mail: | rhein-sieg-erft@wald-und-holz.nrw.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schirpenbruch 1, 42699 Solingen |
Telefon: | 02123821583 |
E-Mail: | bergisches-land@wald-und-holz.nrw.de |
Anschrift: | Auf der Höhe 5, 51519 Odenthal |
Telefon: | 01715870463 |
E-Mail: | bergisches-land@wald-und-holz.nrw.de |
Anschrift: | Kaiserswerther Straße 390, 40200 Düsseldorf |
Telefon: | 02118994800 |
E-Mail: | gartenamt@duesseldorf.de |
Anschrift: | Löhener Str. 30, 45549 Sprockhövel |
Telefon: | 02324935531 |
Fax: | 020994773150 |
E-Mail: | ruhrgebiet@wald-und-holz.nrw.de |
Anschrift: | Am Scheidtbusch 31, 45149 Essen |
Telefon: | 02018709947 |
E-Mail: | bergisches-land@wald-und-holz.nrw.de |
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Mettmann im Kreis Mettmann liegt am Neandertal nahe der Stadt Düsseldorf und ist sehr bekannt für das Neanderthal-Museum, die historische Altstadt, die St. Lambertus-Kirche, die Wassermühle am Goldberger...
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Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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