Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Unter der Burg 1, 33178 Borchen |
Telefon: | 052513888117 |
Fax: | 052513888100 |
E-Mail: | info@borchen.de |
Anschrift: | Aldegreverstr. 10 - 14, 33102 Paderborn |
Telefon: | 052513086327 |
Fax: | 052513086399 |
E-Mail: | bauamt@kreis-paderborn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Pontanusstraße 55, 33102 Paderborn |
Telefon: | 05251880 |
Fax: | 05251882000 |
E-Mail: | info@paderborn.de |
Anschrift: | Marktstraße 8, 33154 Salzkotten |
Telefon: | 052585071144 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | stadtverwaltung@salzkotten.de |
Anschrift: | Lange Str. 39, 33165 Lichtenau (Westfalen) |
Telefon: | 052958941 |
Fax: | 052958970 |
E-Mail: | stadt@lichtenau.de |
Anschrift: | Friedrich-Wilh.-Weber-Platz 1, 33175 Bad Lippspringe |
Telefon: | 0525226149 |
Fax: | 0525226166 |
E-Mail: | info@bad-lippspringe.de |
Anschrift: | Kirchstraße 10, 33181 Bad Wünnenberg |
Telefon: | 0295370984 |
Fax: | 0295370978 |
E-Mail: | stadt@bad-wuennenberg.de |
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Borchen ist auf der Paderborner Hochfläche gelegen. Die Gemeinde umfasst die Ortsteile Dörenhagen, Alfen, Etteln, Nordborchen und Kirchborchen. Nicht nur das bekannte Schloss Hamborn, auch die St...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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