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Anschrift: | Plaggenheide 5, 45721 Haltern |
Telefon: | 0236414780 |
Fax: | 020994773150 |
E-Mail: | ruhrgebiet@wald-und-holz.nrw.de |
Anschrift: | Brößweg 40, 45897 Gelsenkirchen |
Telefon: | 01715872665 |
Fax: | 020994773150 |
E-Mail: | ruhrgebiet@wald-und-holz.nrw.de |
Anschrift: | Coesfelder Straße 13, 46342 Velen |
Telefon: | 01715872663 |
Fax: | 020994773150 |
E-Mail: | ruhrgebiet@wald-und-holz.nrw.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Stiftsplatz 5b, 45721 Haltern |
Telefon: | 02364106923 |
Fax: | 020994773150 |
E-Mail: | ruhrgebiet@wald-und-holz.nrw.de |
Anschrift: | Mühlenweg 95, 48249 Dülmen |
Telefon: | 025948928904 |
Fax: | 025191797470 |
E-Mail: | muensterland@wald-und-holz.nrw.de |
Anschrift: | Bocholter Str. 78, 46325 Borken |
Telefon: | 028616051008 |
Fax: | 025123724124 |
E-Mail: | muensterland@wald-und-holz.nrw.de |
Anschrift: | Römerstr. 38a, 59379 Selm |
Telefon: | 02592249113 |
Fax: | 02592249180 |
E-Mail: | ruhrgebiet@wald-und-holz.nrw.de |
Anschrift: | Sonnenbrink 2 D, 46325 Borken |
Telefon: | 0286191296 |
Fax: | 0286191297 |
E-Mail: | muensterland@wald-und-holz.nrw.de |
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Haltern am See im Kreis Recklinghausen liegt im südlichen Münsterland an der Lippe und erhielt schon 1289 die Stadtrechte. Gegliedert ist Haltern am See in die Ortsteile Stadtmitte, Hamm-Bossendorf...
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Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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