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Anschrift: | Westring 51 , 45657 Recklinghausen |
Telefon: | 02361502458 |
Fax: | 02361501234 |
E-Mail: | stadtverwaltung@recklinghausen.de |
Anschrift: | Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen |
Telefon: | 02361530 |
Fax: | 02361533290 |
E-Mail: | info@kreis-recklinghausen.de |
Anschrift: | Kurt-Schumacher-Str. 2, 45699 Herten |
Telefon: | 02366303327 |
Fax: | 02366303255 |
E-Mail: | stadtverwaltung@herten.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 45739 Oer-Erkenschwick |
Telefon: | 023686910 |
Fax: | 02368691298 |
E-Mail: | rathaus@oer-erkenschwick.de |
Anschrift: | Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel |
Telefon: | 023051060 |
Fax: | 023051062724 |
E-Mail: | stadtverwaltung@castrop-rauxel.de |
Anschrift: | Genthiner Straße 8, 45711 Datteln |
Telefon: | 02363107281 |
Fax: | 02363107351 |
E-Mail: | verwaltung@stadt-datteln.de |
Anschrift: | Münsterstr. 1, 45731 Waltrop |
Telefon: | 02309930250 |
Fax: | 02309930381 |
E-Mail: | stadtverwaltung@waltrop.de |
Anschrift: | Rochfordstraße 1, 45721 Haltern am See |
Telefon: | 02364933301 |
Fax: | 02364933302 |
E-Mail: | bauamt@haltern.de |
Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck |
Telefon: | 02043992595 |
Fax: | 02043991630 |
E-Mail: | rathaus@stadt-gladbeck.de |
Anschrift: | Halterner Straße 5, 46284 Dorsten |
Telefon: | 02362665170 |
E-Mail: | bauaufsicht@dorsten.de |
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Auch bekannt als der Vestische Kreis, befindet sich der Kreis Recklinghausen im nordwestlichen Nordrhein-Westfalen, nördlich des Ruhrgebietes. Kreisstadt ist Recklinghausen. Der Kreis umfasst die Städte...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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