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Lohnsteuerhilfe Alfter (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Steinstr. 5, 53518 Herschbroich
Telefon:02691932050
E-Mail:marlene.bochem@vlh.de
Anschrift:Dormagener Str. 48, 50129 Bergheim
Telefon:024319748705
Fax:024319748706
E-Mail:dieter.hillebrecht-otten@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 28, 42799 Leichlingen
Telefon:021713959076
E-Mail:richard.freundorfer@vlh.de
Anschrift:Tulpenstr. 14, 56575 Weißenthurm
Telefon:02637941463
E-Mail:andreas.hauffe@vlh.de
Anschrift:Im Kefferbach 54, 54584 Jünkerath
Telefon:01632850490
E-Mail:klaus.debert@vlh.de
Anschrift:Katternberger Straße 66, 42655 Solingen
Telefon:02123825766
Fax:02123825767
E-Mail:thomas.hack@vlh.de
Anschrift:Wermelskirchenerstr. 43, 42859 Remscheid
Telefon:021919330884
Fax:021919330882
E-Mail:conny.meyer@vlh.de
Anschrift:Eintrachtstr. 16, 41515 Grevenbroich
Telefon:021818208336
Fax:032124477522
E-Mail:ilona.hoppe@vlh.de
Anschrift:Marienstr. 16, 42853 Remscheid
Telefon:021914646438
E-Mail:wolfgang.hober@vlh.de
Anschrift:Hambucher Str. 1, 56759 Kaisersesch
Telefon:0265391557155
Fax:026536856
E-Mail:siegfried.niederelz@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Alfter? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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