Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausstr. 12, 51570 Windeck |
Telefon: | 022926010 |
Fax: | 02292601300 |
E-Mail: | buergermeister@gemeinde-windeck.de |
Anschrift: | Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg |
Telefon: | 02241130 |
Fax: | 02241132179 |
E-Mail: | kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 53783 Eitorf |
Telefon: | 02243890 |
Fax: | 0224389179 |
E-Mail: | buergermeister@eitorf.de |
Anschrift: | Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth |
Telefon: | 022954962 |
Fax: | 022954969 |
E-Mail: | rathaus@ruppichteroth.de |
Anschrift: | Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl |
Telefon: | 0229185187 |
Fax: | 0229185125 |
E-Mail: | info@waldbroel.de |
Anschrift: | Rathausstraße 75, 57537 Wissen |
Telefon: | 027429390 |
Fax: | 02742939207 |
E-Mail: | info@rathaus-wissen.de |
Anschrift: | Rathausstr. 13, 57610 Altenkirchen |
Telefon: | 0268185317 |
Fax: | 026817122 |
E-Mail: | rathaus@vg-ak-ff.de |
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Der Ort ist besonders durch die Burgruine Windeck bekannt. Seine Lage im Naturpark Bergisches Land macht die Gemeinde Windeck besonders attraktiv für Besucher. Auch der Auguste-Viktoria-Stift und das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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