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Anschrift: | Jahnstraße 5, 49549 Ladbergen |
Telefon: | 054858150 |
Fax: | 054858144 |
E-Mail: | info@ladbergen.de |
Anschrift: | Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt |
Telefon: | 02551692605 |
Fax: | 02551692400 |
E-Mail: | bauamt@kreis-steinfurt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Tecklenburger Straße 2, 49525 Lengerich |
Telefon: | 0548133504 |
Fax: | 0548133199 |
E-Mail: | info@lengerich.de |
Anschrift: | Ferrières-Straße 11, 48369 Saerbeck |
Telefon: | 02574890 |
Fax: | 0257489291 |
E-Mail: | info@saerbeck.de |
Anschrift: | Landrat-Schultz-Straße 1, 49545 Tecklenburg |
Telefon: | 05482703964 |
Fax: | 05482703991 |
E-Mail: | info@tecklenburg.de |
Anschrift: | Rathausstraße 6, 48268 Greven |
Telefon: | 025719200 |
Fax: | 02571920320 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Am Rathaus 1, 48346 Ostbevern |
Telefon: | 02532820 |
Fax: | 025328246 |
E-Mail: | gemeinde@ostbevern.de |
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Zwischen Münster und Osnabrück, in der eindrucksvollen Landschaft des Tecklenburger Landes ist Ladbergen gelegen. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten sind in Ladbergen zu finden, so das Königs Backes, das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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