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Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
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Telefon: | 021518540 |
Fax: | 080010092675117 |
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Anschrift: | De-Greiff-Straße 199, 47803 Krefeld |
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Fax: | 080010092675173 |
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Anschrift: | Südstr. 11, 47475 Kamp-Lintfort |
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Anschrift: | Am Nierspark 25, 47608 Geldern |
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Anschrift: | Friedrich-Ebert-Str. 133, 47226 Duisburg |
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Kempen am Niederrhein liegt im Kreis Viersen und wurde um 890 schon erstmals in einer Urkunde erwähnt. Gegliedert ist Kempen in die Stadtteile Kempen, Schmalbroich, St. Hubert und Tönisberg. Sehr bekannt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Als Landesbehörden stellen die Finanzämter wichtige Institutionen der Finanzverwaltung dar. Die deutschen Finanzämter sind Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzbehörden unterstellt.
Die Zuständigkeiten des Finanzamtes sind im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt. Die Steuerverwaltung gilt als Hauptaufgabe des Finanzamtes. Um bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern kümmern sich meist die Bundesfinanzbehörden (z. B. Hauptzollämter) und Kommunalverwaltungen (Kämmereien bzw. Steuerämter).
Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt im Wesentlichen die Organisation der deutschen Finanzverwaltung. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes über die Finanzverwaltung trat bereits 1950 in Kraft.
Die Bearbeitung von Steuererklärungen stellt eine wichtige Aufgabe des Finanzamtes dar. Zur Vereinfachung dessen wurde vor einigen Jahren u. a. das ELSTER-Projekt geschaffen, das die Automatisierung der Verwaltung unterstützen sollte. ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Darüber hinaus wurde GEMFA als Auskunftssystem der Finanzverwaltung geschaffen. Es dient der Ermittlung des jeweils zuständigen Finanzamtes. Der GEMFA-Service wird auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern bereitgestellt.
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