Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal |
Telefon: | 021538986300 |
Fax: | 0215389896300 |
E-Mail: | stadtnettetal@nettetal.de |
Anschrift: | Rathausmarkt 3, 41747 Viersen |
Telefon: | 02162390 |
Fax: | 02162391436 |
E-Mail: | post@kreis-viersen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Johannes-Girmes-Straße 21, 47929 Grefrath |
Telefon: | 021584080614 |
Fax: | 021584080608 |
Anschrift: | Weinstraße 1, 47669 Wachtendonk |
Telefon: | 02836915554 |
Fax: | 028369155700 |
E-Mail: | info@wachtendonk.de |
Anschrift: | Buttermarkt 1, 47906 Kempen |
Telefon: | 021529174162 |
Fax: | 02152917370 |
E-Mail: | rathaus@kempen.de |
Anschrift: | St. Töniser Str. 8, 47918 Tönisvorst |
Telefon: | 021519990 |
Fax: | 02151999311 |
E-Mail: | abt8.3@toenisvorst.de |
Anschrift: | Klosterstraße 38, 41379 Brüggen |
Telefon: | 021635701155 |
Fax: | 02163570165 |
E-Mail: | info@brueggen.de |
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Nettetal am Niederrhein liegt im Kreis Viersen im Naturpark Maas-Schwalm-Nette und umfasst die Stadtteile Lobberich, Kaldenkirchen, Breyell, Hinsbeck, Leuth und Schaag. Bekannt ist Nettetal durch sein...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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