Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Rathaus 1, 48346 Ostbevern |
Telefon: | 02532820 |
Fax: | 025328246 |
E-Mail: | gemeinde@ostbevern.de |
Anschrift: | Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf |
Telefon: | 02581530 |
Fax: | 02581531099 |
E-Mail: | verwaltung@kreis-warendorf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Baßfeld 4-6, 48291 Telgte |
Telefon: | 02504130 |
Fax: | 0250413228 |
E-Mail: | rathaus@telgte.de |
Anschrift: | Münsterstr. 11, 49219 Glandorf |
Telefon: | 05426949918 |
Fax: | 05426949933 |
E-Mail: | gemeinde@glandorf.de |
Anschrift: | Am Magnusplatz 30, 48351 Everswinkel |
Telefon: | 0258288303 |
Fax: | 0258288511 |
E-Mail: | gemeinde@everswinkel.de |
Anschrift: | Lange Kesselstraße 4-6, 48231 Warendorf |
Telefon: | 02581541600 |
Fax: | 02581542909 |
E-Mail: | stadt@warendorf.de |
Anschrift: | Schürenstraße 17, 48336 Sassenberg |
Telefon: | 025833090 |
Fax: | 025833098800 |
E-Mail: | stadt@sassenberg.de |
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Ostbevern liegt wenige Kilometer von Münster entfernt an der Bever. Schon um 1088 hatte der Ort seine urkundliche Ersterwähnung. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen neben Bischofs Poggenburg...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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