Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf |
Telefon: | 02581533610 |
Fax: | 02581533698 |
E-Mail: | lena.schroeder@kreis-warendorf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Albersloher Weg 33, 48155 Münster |
Telefon: | 02514926601 |
Fax: | 02514927735 |
E-Mail: | tiefbauamt@stadt-muenster.de |
Anschrift: | Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm |
Telefon: | 02381170 |
Fax: | 02381172879 |
E-Mail: | info@stadt.hamm.de |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Straße 7, 48653 Coesfeld |
Telefon: | 02541180 |
Fax: | 02541189999 |
E-Mail: | strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna |
Telefon: | 02303270 |
Fax: | 02303271399 |
E-Mail: | zulassungsstelle@kreis-unna.de |
Anschrift: | Herzebrocker Str. 140, 33334 Gütersloh |
Telefon: | 05241851200 |
Fax: | 052418531200 |
E-Mail: | kreisverwaltung@kreis-guetersloh.de |
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Sendenhorst im Kreis Warendorf liegt im Münsterland und umfasst die Ortsteile Sendenhorst und Albersloh. Sendenhorst erhielt schon 1315 die Stadtrechte. Bekannt ist Sendenhorst vor allem für seine...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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