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Lohnsteuerhilfe Wesel (Landkreis) (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Kämpenstr. 23, 45147 Essen
Telefon:02018925722
E-Mail:sandra.vogler@vlh.de
Anschrift:Beckerfelder Str. 6, 47269 Duisburg
Telefon:0203760950
E-Mail:steffi.klaas@vlh.de
Anschrift:Südwall 64, 47798 Krefeld
Telefon:021517888698
Fax:021519379342
E-Mail:gernot.noether@vlh.de
Anschrift:Hedwigstr. 32, 45130 Essen
Telefon:02014901203
E-Mail:martin.pues@vlh.de
Anschrift:Hubertstr. 218a, 45307 Essen
Telefon:020161679761
E-Mail:joerg.schulz-pink@vlh.de
Anschrift:Wegerhofstraße 41, 47877 Willich
Telefon:021548120914
Fax:021548120915
E-Mail:enrico.kopatz@vlh.de
Öffnungs­zeiten:Termine bitte nach Vereinbarung.
Anschrift:Stevede 7, 48653 Coesfeld
Telefon:02541982967
E-Mail:manfred.kochf@vlh.de
Sprechzeiten:nach Vereinbarung
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
Anschrift:Obere Färberstr. 7, 41334 Nettetal
Telefon:02153957801
Fax:021539562368
E-Mail:erika.muelleneisen@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 56, 42579 Heiligenhaus
Telefon:020565840920
Fax:02056594868
E-Mail:eva-maria.merz@vlh.de
Anschrift:Drimbornweg 11, 45257 Essen
Telefon:02018480415
E-Mail:reinhard.decker@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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