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Anschrift: | Roßberg 143, 53505 Altenahr |
Telefon: | 0264380946 |
Fax: | 0264380925 |
E-Mail: | info@altenahr.de |
Anschrift: | Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler |
Telefon: | 02641975450 |
Fax: | 02641975456 |
E-Mail: | info@kreis-ahrweiler.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ahrtalstr. 5, 53501 Grafschaft |
Telefon: | 02641800725 |
Fax: | 02641800783 |
E-Mail: | info@gemeinde-grafschaft.de |
Anschrift: | Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler |
Telefon: | 02641870 |
Fax: | 0264187180 |
E-Mail: | stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de |
Anschrift: | Siebengebirgsring 4, 53333 Meckenheim |
Telefon: | 022259170 |
Fax: | 02225917100 |
E-Mail: | stadt.meckenheim@meckenheim.de |
Anschrift: | Kapellenstraße 12, 56651 Niederzissen |
Telefon: | 026369740500 |
Fax: | 0263680146 |
E-Mail: | brohltal@brohltal.de |
Anschrift: | Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg |
Telefon: | 022895440 |
Fax: | 02289544123 |
E-Mail: | zentrale@wachtberg.de |
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Im Jahre 1408 fand Rech seine erste schriftliche Dokumentierung. Der Ort an der Ahr liegt am Steinerberg im Ahrgebirge. Ein Besuch der Nepomuk-Brücke, des alten Winzerhauses aus dem 17. Jahrhundert sowie...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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