Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 26, 67575 Eich |
Telefon: | 062466931 |
Fax: | 062466969 |
E-Mail: | gunter.kraus@vg-eich.de |
Anschrift: | Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey |
Telefon: | 067314084801 |
Fax: | 0673140884444 |
E-Mail: | info@alzey-worms.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 64584 Biebesheim am Rhein |
Telefon: | 0625880634 |
Fax: | 0625880619 |
E-Mail: | info@biebesheim.de |
Anschrift: | Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim |
Telefon: | 062581080 |
Fax: | 062583027 |
E-Mail: | stadtverwaltung@gernsheim.de |
Anschrift: | Rheinstraße 14, 68649 Groß-Rohrheim |
Telefon: | 062459077723 |
Fax: | 062459077727 |
E-Mail: | info@gross-rohrheim.de |
Anschrift: | Darmstädter Straße 25, 68647 Biblis |
Telefon: | 0624528873 |
Fax: | 062452877 |
E-Mail: | service@biblis.eu |
Anschrift: | Am Schneller 3, 67574 Osthofen |
Telefon: | 0624259080 |
Fax: | 062425908198 |
E-Mail: | post@vg-wonnegau.de |
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Der Ort Eich hatte im Jahr 782 seine urkundliche Ersterwähnung und ist heute Sitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen die Pfarrkirche von 1839, die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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