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Lohnsteuerhilfe Westhofen (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Augusta Anlage 28, 68165 Mannheim
Telefon:06214263264
Fax:06214015106
E-Mail:anatolij.vodovozov@vlh.de
Anschrift:Roter-Turm-Weg 20, 67157 Wachenheim
Telefon:0632263435
Fax:063227910123
E-Mail:wolfgang.rohr@vlh.de
Anschrift:Neustadter Str. 21, 67112 Mutterstadt
Telefon:0623450611
Fax:0623450611
E-Mail:holger.diebold@vlh.de
Anschrift:Heidelberger Str. 18, 68519 Viernheim
Telefon:062049798107
E-Mail:christoph.seidl@vlh.de
Anschrift:Weberstr. 17, 55130 Mainz
Telefon:061311433073
E-Mail:patrik.henkel@vlh.de
Anschrift:Von-Ketteler-Str. 4, 64297 Darmstadt
Telefon:061516674788
E-Mail:monika.solak@vlh.de
Anschrift:Hermsheimer Str. 54, 68163 Mannheim
Telefon:06214297612
Fax:06214297619
E-Mail:edda.martin@vlh.de
Anschrift:Steubenstr. 96, 68199 Mannheim
Telefon:062198181707
Fax:062198181706
E-Mail:helene.ullmann@vlh.de
Anschrift:Carolus-Vocke-Ring 42, 68259 Mannheim
Telefon:06211817625
E-Mail:michael.armbrust@vlh.de
Anschrift:Rheinstr. 47a, 65474 Bischofsheim
Telefon:061444692724
E-Mail:sandra.fusenig@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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