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Anschrift: | Ravenéstr. 39, 56812 Cochem |
Telefon: | 0267198800 |
Fax: | 02671988052 |
E-Mail: | agcoc@ko.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern |
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E-Mail: | agkl@zw.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Kaiserstr. 55, 66849 Landstuhl |
Telefon: | 063719310 |
Fax: | 06371931222 |
E-Mail: | aglst@zw.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Am Kurpark 12, 65307 Bad Schwalbach |
Telefon: | 0612470690 |
Fax: | 06124706957 |
E-Mail: | verwaltung@ag-badschwalbach.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Schorlemerstr. 33, 66606 St. Wendel |
Telefon: | 068519080 |
Fax: | 06851908210 |
E-Mail: | poststell@agwnd.justiz.saarland.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 25, 56112 Lahnstein |
Telefon: | 026216980 |
Fax: | 02621698151 |
E-Mail: | nachlassgericht.lahnstein@ko.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Reiherswaldweg 2, 66564 Ottweiler |
Telefon: | 068243090 |
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E-Mail: | poststelle@agotw.justiz.saarland.de |
Anschrift: | St. Veit-Str. 38, 56727 Mayen |
Telefon: | 026514030 |
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Die Ortsgemeinde Langenthal im Hunsrück befindet sich im Hoxbachtal und Gaulsbachtal. Erstmals wurde der Ort 1322 in einer Urkunde erwähnt. Die Dorfkirche aus dem 15. Jahrhundert sollte besucht werden.
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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