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Lohnsteuerhilfe Falkenstein (Pfalz) (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Im Sprenkel 18, 67585 Dorn-Dürkheim
Telefon:06733949334
Fax:067335409006
E-Mail:karin.brockmann@vlh.de
Anschrift:Franz-Xaver-Richter-Str. 10, 67227 Frankenthal
Telefon:062333592847
E-Mail:jutta.schnitzer@vlh.de
Anschrift:Eckenbertstr. 35, 67549 Worms
Telefon:062415051720
Fax:062415051721
E-Mail:silke.zieglowski@vlh.de
Anschrift:An der Eselshaut 10, 67435 Neustadt an der Weinstraße
Telefon:06321480377
E-Mail:klaus.jochim@vlh.de
Anschrift:Exterstr. 3, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon:063219547008
Fax:063219547009
E-Mail:jan.dinger_nw@vlh.de
Anschrift:Von-der-Tann-Str. 15, 67433 Neustadt an der Weinstr.
Telefon:06321880581
Fax:06321880582
E-Mail:petra.dietrich@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 3, 67547 Worms
Telefon:0624122755
Fax:062419725298
E-Mail:ines.schoebel@vlh.de
Anschrift:Obermarkt 9, 67547 Worms
Telefon:06241204450
E-Mail:clemens.becky@vlh.de
Anschrift:Forststr. 2, 66882 Hütschenhausen
Telefon:063724932
Fax:063725090587
E-Mail:christine.keller@vlh.de
Anschrift:Fritz-Voigt-Str. 13, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon:06321999991
Fax:06321999992
E-Mail:frank.froehlich@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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