Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Scheckersgraben 11, 67735 Mehlbach |
Telefon: | 063016171899 |
E-Mail: | dennis.mueller@vlh.de |
Anschrift: | Lauterstr. 7a, 67731 Otterbach |
Telefon: | 063016171899 |
E-Mail: | dennis.mueller@vlh.de |
Anschrift: | Späthstr. 30, 67655 Kaiserslautern |
Telefon: | 063158905 |
E-Mail: | julia.fritzler@vlh.de |
Anschrift: | Merkurstr. 44, 67663 Kaiserslautern |
Telefon: | 063189249411 |
E-Mail: | julia.baimler@vlh.de |
Anschrift: | Parkstr. 43, 67655 Kaiserslautern |
Telefon: | 06302982859 |
E-Mail: | renate.conde@vlh.de |
Anschrift: | Hauptstr. 8, 67808 Mörsfeld |
Telefon: | 06358989036 |
E-Mail: | alexandra.koch@vlh.de |
Anschrift: | A.-v.-Nassau-Str. 22, 67308 Rüssingen |
Telefon: | 063559550666 |
E-Mail: | manfred.herbel@vlh.de |
Anschrift: | Hauptstr. 72, 66879 Reichenbach-Steegen |
Telefon: | 06385925897 |
E-Mail: | christine.hartmueller@vlh.de |
Anschrift: | Schlossgasse 19, 55234 Wendelsheim |
Telefon: | 06734915696 |
E-Mail: | irmgard.rodrian@vlh.de |
Anschrift: | Kirchheimer Str. 11, 67269 Grünstadt |
Telefon: | 063599490501 |
Fax: | 063599490503 |
E-Mail: | jan.dinger@vlh.de |
Schweisweiler am Fluss Alsenz befindet sich im Nordpfälzer Bergland, südöstlich des Donnersberges. Besichtigt werden sollte im Rahmen eines Besuchs das örtliche Dorfmuseum.
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Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.
Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
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