Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach |
Telefon: | 07273941047 |
Fax: | 07273941026 |
E-Mail: | philipp.balzer@vg-hagenbach.de |
Anschrift: | Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim |
Telefon: | 0727453292 |
Fax: | 0727453229 |
E-Mail: | kreisverwaltung@kreis-germersheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Rathausplatz 4, 76744 Wörth am Rhein |
Telefon: | 07271131618 |
Fax: | 07271131131 |
E-Mail: | webmaster@woerth.de |
Anschrift: | Badener Str. 1, 76287 Rheinstetten |
Telefon: | 072429514601 |
Fax: | 072429514105 |
E-Mail: | rathaus@rheinstetten.de |
Anschrift: | Gartenstraße 8, 76870 Kandel |
Telefon: | 07275960225 |
Fax: | 07275960101 |
E-Mail: | info@vg-kandel.de |
Anschrift: | Untere Buchstraße 22, 76751 Jockgrim |
Telefon: | 07271599154 |
Fax: | 07271599115 |
E-Mail: | info@vg-jockgrim.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim |
Telefon: | 07245920230 |
Fax: | 07245920258 |
E-Mail: | hm.braun@durmersheim.de |
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Hagenbach im Landkreis Germersheim liegt bei Wörth am Rhein und wurde 1146 erstmals urkundlich erwähnt. Das Stadtbild ist geprägt durch die Lourdesgrotte am Hochufer, die St. Michael-Kirche von 1752 sowie...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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