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Anschrift: | Gerichtsstr. 6, 76726 Germersheim |
Telefon: | 072749520 |
Fax: | 07274952239 |
E-Mail: | agger@zw.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Marktplatz 8, 76661 Philippsburg |
Telefon: | 0725693110 |
Fax: | 07256931150 |
E-Mail: | poststelle@agphilippsburg.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz |
Telefon: | 06341220 |
E-Mail: | agld@zw.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Wormser Str. 41, 67346 Speyer |
Telefon: | 062326090 |
Fax: | 06232609125 |
E-Mail: | agsp@zw.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Robert-Stolz-Str. 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße |
Telefon: | 063214010 |
Fax: | 06321401291 |
E-Mail: | agnw@zw.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Landauer Str. 19, 76870 Kandel |
Telefon: | 0727598510 |
Fax: | 07275985111 |
Anschrift: | Seebacher Str. 2, 67098 Bad Dürkheim |
Telefon: | 063229650 |
Fax: | 06322965118144 |
E-Mail: | agduw@zw.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Schoenbornstr. 18, 76646 Bruchsal |
Telefon: | 07251740 |
Fax: | 07251742835 |
E-Mail: | poststelle@agbruchsal.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Zeyherstr. 6, 68723 Schwetzingen |
Telefon: | 06202810 |
Fax: | 0620281350 |
E-Mail: | poststelle@agschwetzingen.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Weinstr. 46, 76887 Bad Bergzabern |
Telefon: | 0634393710 |
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Lustadt in der Südpfalz ist zwischen dem Rhein und dem Pfälzerwald gelegen. Überregionale Bekanntheit besitzt Lustadt durch das alljährliche „Loschter Handkeesfescht“.
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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