Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg |
Telefon: | 06373504146 |
Fax: | 0637350422100 |
E-Mail: | poststelle@vgog.de |
Anschrift: | Trierer Straße 49-51, 66869 Kusel |
Telefon: | 063814240 |
Fax: | 06381424440 |
E-Mail: | buergerbuero@kv-kus.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau |
Telefon: | 063729220302 |
Fax: | 063729222302 |
E-Mail: | info@vgbm.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 66869 Kusel |
Telefon: | 063816080310 |
Fax: | 063816080199 |
E-Mail: | info@vgka.de |
Anschrift: | Am Neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach |
Telefon: | 06371592140 |
Fax: | 06371592440 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Kaiserstraße 49, 66849 Landstuhl |
Telefon: | 0637183144 |
Fax: | 0637183101 |
E-Mail: | vg@landstuhl.de |
Anschrift: | Schulstr. 60, 66629 Freisen |
Telefon: | 068559729 |
Fax: | 068559777 |
E-Mail: | christian.wolter@freisen.de |
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Steinbach am Glan ist Teil der Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler im Landkreis Kusel. Sehenswert sind unter anderem das Naturfreundehaus Am Haselrech, der NatureFitness Park Haselrech und das Erholungsgebiet...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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