ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Gerichtsvollzieherin Marschall (Bezirk 2) in Gau Bischofsheim

In der Neuwiese 3, 55296 Gau Bischofsheim

(3.8 Sterne, 20 Bewertungen)
Telefon:061359339556
Fax:061359339557
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Änderung meldenzur Webseite  

Zuständigkeitsbereich siehe https://agmz.justiz.rlp.de/de/service-informationen/gerichtsvollzieher/


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Gerichtsvollzieher-FAQ

Weitere Fragen

Breitengrad: 49.91369, Längengrad: 8.27965

Gerichtsvollzieher Harxheim: Informationen zu Gerichtsvollzieherin Marschall

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Gerichtsvollzieherin Marschall in Gau Bischofsheim. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Gerichtsvollzieherin Marschall in Gau Bischofsheim können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

Nicht genügend Informationen zu Gerichtsvollzieherin Marschall gefunden?

Zufrieden mit dem Service von ortsdienst.de?

Sie haben alle Informationen, Kontaktdaten und Öffnungszeiten zu Gerichtsvollzieherin Marschall in Gau Bischofsheim problemlos auf ortsdienst.de gefunden? Dann teilen Sie uns jetzt Ihre Meinung zu unserem Portal mit, indem Sie die einzelnen Einträge auf ortsdienst.de bewerten!

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.