Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen |
Telefon: | 067012010 |
Fax: | 067012019000 |
E-Mail: | info@vg-sg.de |
Anschrift: | Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein |
Telefon: | 061327870 |
Fax: | 061327871122 |
E-Mail: | kreisverwaltung@mainz-bingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Zum Römergrund 2, 55286 Wörrstadt |
Telefon: | 067326010 |
Fax: | 0673262747 |
E-Mail: | info@vgwoerrstadt.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 10, 55597 Wöllstein |
Telefon: | 06703302243 |
Fax: | 0670330214 |
E-Mail: | info@vg-woellstein.org |
Anschrift: | Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim |
Telefon: | 06725910136 |
Fax: | 06725910110 |
E-Mail: | walter.schwarz@vg-gau-algesheim.de |
Anschrift: | Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim |
Telefon: | 0670492936 |
Fax: | 0670492945 |
E-Mail: | rathaus@vg-ls.de |
Anschrift: | Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein |
Telefon: | 06132782185 |
Fax: | 06132782134 |
E-Mail: | stadtverwaltung@ingelheim.de |
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Wolfsheim in Rheinhessen ist Teil der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen. Große Bekanntheit besitzt Wolfsheim durch einen Goldfund aus dem 5. Jahrhundert – der Goldschatz ist im Museum Wiesbaden...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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