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Anschrift: | Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf |
Telefon: | 0260749325 |
Fax: | 0260749703 |
E-Mail: | info@vgrm.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 9, 56068 Koblenz |
Telefon: | 02611080 |
Fax: | 026135860 |
E-Mail: | info@kvmyk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mainzer Straße 46, 56154 Boppard |
Telefon: | 0674210354 |
Fax: | 0674210330 |
E-Mail: | stadt@boppard.de |
Anschrift: | Marktplatz 4, 56751 Polch |
Telefon: | 0265494020 |
Fax: | 02654940248 |
E-Mail: | info@maifeld.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen |
Telefon: | 0674712133 |
Fax: | 0674712159 |
E-Mail: | c.beres@vg-hm.de |
Anschrift: | Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein |
Telefon: | 02621914400 |
Fax: | 02621914330 |
E-Mail: | stadtverwaltung@lahnstein.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 47, 56068 Koblenz |
Telefon: | 02611296004 |
E-Mail: | bauberatungszentrum@stadt.koblenz.de |
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Alken im Landkreis Mayen-Koblenz wurde schon im 10. Jahrhundert erstmals urkundlich erwähnt und unterhält rege Städtepartnerschaften zu den gleichnamigen Orten in Belgien und Dänemark. Sehenswert sind...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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