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Anschrift: | Kölner Straße 40-42, 53879 Euskirchen |
Telefon: | 022519510 |
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Anschrift: | Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich |
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E-Mail: | poststelle@ag-bonn.nrw.de |
Anschrift: | Brüningstraße 30, 54470 Bernkastel-Kues |
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E-Mail: | agber@ko.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg |
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E-Mail: | poststelle@ag-siegburg.nrw.de |
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Baar in der Eifel liegt unweit des Nürburgrings und ist der Verbandsgemeinde Vordereifel zugehörig. Die Historie des Ortes ist stark durch den Bleiabbau geprägt. Ein Besuch der St. Valerius-Kirche sowie...
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Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.
Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.
Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.
Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.
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