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Gerichtsvollzieher in Roßbach (Wied) - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Am Konvikt 10, 53545 Linz am Rhein
Telefon:02644947102
Fax:02644947180
E-Mail:aglin@ko.mjv.rlp.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(36)
Obergerichtsvollzieher Müller
13.7 km von Roßbach (Wied)
Anschrift:Lerchenweg 15, 56566 Brohl-Lützing
Telefon:02636968280
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(10)
Obergerichtsvollzieher Mohr
37.77 km von Roßbach (Wied)
Anschrift:Jingelswiese 9, 56283 Pfaffenheck
Telefon:017647791745
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Roßbach (Wied)
(0)
Gerichtsvollzieher Schulz (beim AG Waldbröl)
13.36 km von Roßbach (Wied)
Anschrift:Rostinger Str. 50, 53639 Königswinter
Telefon:015121730175
Fax:022448713016
Sprechzeiten:Mo 8-9 Uhr Mi 13-14 Uhr
(37)
Gerichtsvollzieher Kohl (Bezirk II)
14.74 km von Roßbach (Wied)
Anschrift:Hochstr. 26, 56316 Raubach
Fax:026849493087
(13)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Andernach
15.17 km von Roßbach (Wied)
Anschrift:Koblenzer Str. 6, 56626 Andernach
Telefon:02632925971
Fax:02632925980
E-Mail:agand@ko.mjv.rlp.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(14)
Gerichtsvollzieher Otto
18.36 km von Roßbach (Wied)
Anschrift:Am Heidchen 16, 53639 Königswinter
Telefon:02244915812
Fax:02244915813
Sprechzeiten:Di+Do 11-12 Uhr
(16)
Obergerichtsvollzieher Breuer (Bezirk 2)
21.03 km von Roßbach (Wied)
Anschrift:Wilhelmstraße 55/57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon:026461504
Fax:02646914243
Sprechzeiten:Mo 9-11 Uhr (AG Bad Neuenahr-Ahrweiler), telefonisch Mi 9-10 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Roßbach (Wied)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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