Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dolkstraße 3, 56342 Sankt Goarshausen |
Telefon: | 067719190 |
Fax: | 06771919135 |
E-Mail: | rathaus@vg-loreley.de |
Anschrift: | Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems |
Telefon: | 026039720 |
Fax: | 02603972199 |
E-Mail: | info@rhein-lahn.rlp.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten |
Telefon: | 0677280243 |
Fax: | 0677280226 |
E-Mail: | post@vg-nastaetten.de |
Anschrift: | Mainzer Straße 46, 56154 Boppard |
Telefon: | 0674210354 |
Fax: | 0674210330 |
E-Mail: | stadt@boppard.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen |
Telefon: | 0674712133 |
Fax: | 0674712159 |
E-Mail: | c.beres@vg-hm.de |
Anschrift: | Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein |
Telefon: | 02621914400 |
Fax: | 02621914330 |
E-Mail: | stadtverwaltung@lahnstein.de |
Anschrift: | Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems |
Telefon: | 02603793321 |
Fax: | 02603793375 |
E-Mail: | poststelle@vgben.de |
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Am Rande des Blauen Ländchens liegt der Ort Weyer. Große Bekanntheit besitzt Weyer durch seine Straußenfarm. Zudem laden einige Wanderwege zur Erkundung der reizvollen Landschaft ein.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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