Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Burgunder Platz 2, 67117 Limburgerhof |
Telefon: | 06236691152 |
Fax: | 06236691170 |
E-Mail: | gemeinde@limburgerhof.de |
Anschrift: | Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen |
Telefon: | 062159090 |
Fax: | 062159095000 |
E-Mail: | post@kv-rpk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 2, 67105 Schifferstadt |
Telefon: | 0623544238 |
Fax: | 0623544195 |
E-Mail: | stadtverwaltung@schifferstadt.de |
Anschrift: | Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee |
Telefon: | 0623641820 |
Fax: | 06236418299 |
E-Mail: | info@vg-rheinauen.de |
Anschrift: | Oggersheimer Straße 10, 67112 Mutterstadt |
Telefon: | 06234946434 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | info@mutterstadt.de |
Anschrift: | Halbergstraße 1, 67061 Ludwigshafen |
Telefon: | 06215043063 |
Fax: | 06215043796 |
E-Mail: | bauaufsicht@ludwigshafen.de |
Anschrift: | Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim |
Telefon: | 06231401131 |
Fax: | 06231401115 |
E-Mail: | info@vgds.de |
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Limburgerhof im Rhein-Pfalz-Kreis entstand 1930 auf dem Gebiet der Gemeinden Mutterstadt, Neuhofen, Rheingönheim und Schifferstadt. Zwischen Ludwigshafen und Speyer gelegen, ist Limburgerhof heute vor allem...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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