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Anschrift: | Marktplatz 2, 67105 Schifferstadt |
Telefon: | 0623544238 |
Fax: | 0623544195 |
E-Mail: | stadtverwaltung@schifferstadt.de |
Anschrift: | Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen |
Telefon: | 062159090 |
Fax: | 062159095000 |
E-Mail: | post@kv-rpk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee |
Telefon: | 0623641820 |
Fax: | 06236418299 |
E-Mail: | info@vg-rheinauen.de |
Anschrift: | Burgunder Platz 2, 67117 Limburgerhof |
Telefon: | 06236691152 |
Fax: | 06236691170 |
E-Mail: | gemeinde@limburgerhof.de |
Anschrift: | Am Schwarzweiher 7, 67459 Böhl-Iggelheim |
Telefon: | 06324963125 |
Fax: | 06324963170 |
E-Mail: | info@boehl-iggelheim.de |
Anschrift: | Konrad-Adenauer-Platz 6, 67373 Dudenhofen |
Telefon: | 06232656177 |
Fax: | 06232656205 |
E-Mail: | anne.kuschnik@vgrd.de |
Anschrift: | Oggersheimer Straße 10, 67112 Mutterstadt |
Telefon: | 06234946434 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | info@mutterstadt.de |
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Schifferstadt im Rhein-Pfalz-Kreis wurde 868 erstmals urkundlich erwähnt und liegt in der Metropolregion Rhein-Neckar. Sehenswert sind unter anderem die St. Jakobus-Kirche von 1854-1860, die St...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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