Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Markt 11, 54329 Konz |
Telefon: | 06501830 |
Fax: | 0650183107 |
E-Mail: | rathaus@konz.de |
Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier |
Telefon: | 0651715306 |
Fax: | 0651715200 |
E-Mail: | kv@trier-saarburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Sichelstraße 8, 54290 Trier |
Telefon: | 06517180 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Gartenfeldstr. 12, 54295 Trier |
Telefon: | 06519798306 |
Fax: | 065197985555 |
E-Mail: | rathaus@trier-land.de |
Anschrift: | Schloßberg 6, 54439 Saarburg |
Telefon: | 0658181277 |
Fax: | 0658181320 |
E-Mail: | buergertelefon@saarburg-kell.de |
Anschrift: | Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach |
Telefon: | 06500918000 |
Fax: | 06500918100 |
E-Mail: | info@ruwer.de |
Anschrift: | Brückenstraße 26, 54338 Schweich |
Telefon: | 065024070 |
Fax: | 06502407180 |
E-Mail: | info@schweich.de |
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Konz im Landkreis Trier-Saarburg liegt an der Mündung der Saar in die Mosel, ca. 8km entfernt von Trier und ist gegliedert in Filzen, Hamm, Karthaus, Krettnach, Kommlingen, Könen, Niedermennig, Oberemmel...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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