Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Zweibrücker Str. 5, 66440 Blieskastel |
Telefon: | 068429261212 |
Fax: | 068429262200 |
E-Mail: | info@blieskastel.de |
Anschrift: | Am Forum 1, 66424 Homburg |
Telefon: | 068411040 |
Fax: | 06841104200 |
E-Mail: | info@saarpfalz-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Herzogstraße 3, 66482 Zweibrücken |
Telefon: | 06332871606 |
Fax: | 06332871607 |
E-Mail: | stadtverwaltung@zweibruecken.de |
Anschrift: | Landauer Straße 18-20, 66482 Zweibrücken |
Telefon: | 063328062301 |
Fax: | 063328062999 |
E-Mail: | info@vgzwland.de |
Anschrift: | Hauptstr. 10, 66459 Kirkel |
Telefon: | 06841809852 |
Fax: | 06841809810 |
E-Mail: | c.eckel@kirkel.de |
Anschrift: | Theo-Carlen-Platz 2, 66399 Mandelbachtal |
Telefon: | 068938090 |
Fax: | 06893809200 |
E-Mail: | gemeinde@mandelbachtal.de |
Anschrift: | Am Forum 5, 66424 Homburg |
Telefon: | 06841101428 |
Fax: | 06841104350 |
E-Mail: | stadt@homburg.de |
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Blieskastel im Saarpfalz-Kreis liegt ca. 25 km östlich von Saarbrücken im Bliesgau an der Blies. Gegliedert ist der Ort, der 1098 erstmals urkundlich erwähnt wurde, in Blieskastl-Mitte, Altheim...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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