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Anschrift: | Burgstraße 68, 29410 Salzwedel |
Telefon: | 039018440 |
Fax: | 03901844149 |
E-Mail: | ag-saw@justiz.sachsen-anhalt.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 29, 39638 Gardelegen |
Telefon: | 039077000 |
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E-Mail: | ag-ga@justiz.sachsen-anhalt.de |
Anschrift: | Amtsberg 2-3, 29451 Dannenberg (Elbe) |
Telefon: | 058619540 |
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Anschrift: | Lindenstraße 12, 19348 Perleberg |
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E-Mail: | poststelle@agper.brandenburg.de |
Anschrift: | Stendaler Straße 18, 39340 Haldensleben |
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Schon 1366 wurde Kerkau erstmals schriftlich dokumentiert. Der idyllische Ortsteil von Arendsee ist vor allem durch ihre Nähe zur Stadt Salzwedel ein beliebter Ausflugsort.
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Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.
Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.
Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.
Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.
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