Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 1-2, 39164 Wanzleben |
Telefon: | 03920944742 |
Fax: | 03920944744 |
E-Mail: | info@wanzleben-boerde.de |
Anschrift: | Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 0390472406201 |
Fax: | 0390449008 |
E-Mail: | bauordnung@landkreis-boerde.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Dodendorfer Str. 30, 39171 Sülzetal |
Telefon: | 03920564645 |
Fax: | 03920564649 |
E-Mail: | bauamt@gemeinde-suelzetal.de |
Anschrift: | Bördestraße 8, 39167 Irxleben |
Telefon: | 039204781600 |
Fax: | 039204781450 |
E-Mail: | info@hohe-boerde.de |
Anschrift: | Markt 18, 39435 Egeln |
Telefon: | 039268944602 |
Fax: | 039268944445 |
E-Mail: | post@egelnermulde.de |
Anschrift: | Magdeburger Str. 3, 39221 Bördeland |
Telefon: | 03929726177 |
Fax: | 03929726113 |
E-Mail: | buergerbuero@gem-boerdeland.de |
Anschrift: | An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg |
Telefon: | 03915405416 |
Fax: | 03915402236 |
E-Mail: | bauordnungsamt@magdeburg.de |
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Wanzleben im Landkreis Börde liegt in der Magdeburger Börde am Bode. Wanzleben ist Ortsteil von Wanzleben-Börde und wurde erstmals 889 urkundlich erwähnt. Interessant für Besucher ist Wanzleben vor...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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