Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 1, 39387 Oschersleben |
Telefon: | 03949912146 |
Fax: | 03949912159 |
E-Mail: | info@oscherslebenbode.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lindenplatz 11-15, 39345 Flechtingen |
Telefon: | 0390549860 |
E-Mail: | info@vg-flechtingen.de |
Anschrift: | Markt 20-22, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 039044791301 |
Fax: | 039044791099 |
E-Mail: | kaemmerei@haldensleben.de |
Anschrift: | Große Straße 9/10, 39326 Niedere Börde |
Telefon: | 03920288311 |
Fax: | 03920288388 |
E-Mail: | mail@niedere-boerde.de |
Anschrift: | Rudolf-Breitscheid-Straße 3, 39638 Gardelegen |
Telefon: | 03907716160 |
Fax: | 03907716111 |
E-Mail: | steuern@gardelegen.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 4, 38368 Grasleben |
Telefon: | 05357960025 |
Fax: | 05357960055 |
E-Mail: | schulz@grasleben.de |
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Wieglitz bietet sich durch seine Lage am Naturpark Drömling besonders für Erholung Suchende an. Der Ortsteil von Bülstringen in der Nähe von Calvörde wurde schon 1381 erstmals schriftlich dokumentiert.
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Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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