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Lohnsteuerhilfe Görschen (Seite 9)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Am Wallgraben 32, 04509 Delitzsch
Telefon:034202877629
E-Mail:nancy.frauboese@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 185, 06528 Blankenheim
Telefon:03465961519
Fax:034659617190
E-Mail:petra.henning@vlh.de
Anschrift:Rosengasse 9, 07987 Mohlsdorf
Telefon:036614539993
E-Mail:guenther.stemmler@vlh.de
Anschrift:Eilenburger Str. 35, 04509 Delitzsch
Telefon:03420263735
Fax:03420263735
E-Mail:madeleine.heikel@vlh.de
Anschrift:Werdauer Str. 9, 07973 Greiz
Telefon:03661674440
Fax:03661677242
E-Mail:birgit.doelz-einenkel@vlh.de
Anschrift:Am Gestüt 24, 06780 Zörbig
Telefon:03495625102
Fax:03495622193
E-Mail:karin.habel-lauszus@vlh.de
Anschrift:Friedrich-Ebert-Str. 24, 07333 Unterwellenborn
Telefon:03673223444
E-Mail:silke.stuendel@vlh.de
Anschrift:Klostermansfelder Str. 32, 06347 Gerbstedt
Telefon:03476810654
Fax:03476810654
E-Mail:fred.bauersfeld@vlh.de
Anschrift:Markt 10, 08499 Mylau
Telefon:037653808076
Fax:037653809823
E-Mail:angela.reinholz@vlh.de
Anschrift:Roitzscher Str. 1, 06808 Holzweißig
Telefon:0349361813
E-Mail:anke.ennullat@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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