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Lohnsteuerhilfe Görschen (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Schnorrstr. 14, 04229 Leipzig
Telefon:03414222523
E-Mail:katrin.oppitz@vlh.de
Anschrift:Wiehesche Str. 2, 06571 Roßleben
Telefon:016096275109
E-Mail:birgit.schiele@vlh.de
Anschrift:Geraer Str. 13, 07570 Weida
Telefon:03660361906
Fax:03660361908
E-Mail:cornelia.raths@vlh.de
Anschrift:Crimmitschauer Str. 51, 04626 Schmölln
Telefon:037626634198
E-Mail:manja.neidel@vlh.de
Anschrift:Cansteinstr. 6, 06110 Halle (Saale)
Telefon:03451219531
Fax:03451219531
E-Mail:michael.schroeder@vlh.de
Anschrift:An der Kirschallee 11, 04159 Leipzig
Telefon:034156127851
E-Mail:karsten.fiedler@vlh.de
Anschrift:Stedtener Str. 40, 06317 Seegebiet Mansfelder Land
Telefon:03477429841
E-Mail:elfi-annett.herling@vlh.de
Anschrift:Paul-Thiersch-Str. 13, 06124 Halle (Saale)
Telefon:03458042056
Fax:03458042056
E-Mail:siegfried.schroeder@vlh.de
Anschrift:Str. der Einheit 55, 06179 Teutschenthal
Telefon:03460131367
Fax:03460131368
E-Mail:hans-dieter.wendt@vlh.de
Anschrift:Arndtstr. 70, 04275 Leipzig
Telefon:03414626757
Fax:03416511746
E-Mail:andrea-angelika.poelzig@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Görschen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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