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Lohnsteuerhilfe Görschen (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Wetzendorfer Str. 15 b, 06642 Nebra
Telefon:034461599860
E-Mail:katja.nette@vlh.de
Anschrift:Schloßstraße 11, 07545 Gera
Telefon:036555291021
E-Mail:marina.heise@vlh.de
Anschrift:Löbdergraben 29, 07743 Jena
Telefon:036413096169
Fax:036413096143
E-Mail:dieter.tonndorf@vlh.de
Anschrift:Lutherstr. 184, 07743 Jena
Telefon:03641820687
Fax:036412194061
E-Mail:irmtraud.seime@vlh.de
Anschrift:Otto-Schott-Str. 41, 07745 Jena
Telefon:015141647482
E-Mail:matthias.paar@vlh.de
Anschrift:Merseburger Str. 27a, 06246 Bad Lauchstädt
Telefon:03463660961
Fax:03463669711
E-Mail:silke.marggraf@vlh.de
Anschrift:Pestalozzistr. 13, 04442 Zwenkau
Telefon:034203447882
Fax:03420344025
E-Mail:meike.andrich@vlh.de
Anschrift:Apoldaer Str. 27, 99510 Pfiffelbach
Telefon:03646232624
Fax:03646230339
E-Mail:karin.strese@vlh.de
Anschrift:Werner-Seelenbinder-Str. 4, 07747 Jena
Telefon:03641371008
E-Mail:brunhilde.bauer@vlh.de
Anschrift:Zschochersche Allee 68, 04207 Leipzig
Telefon:03419403330
Fax:03419403331
E-Mail:meike.andrich@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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