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Lohnsteuerhilfe Görschen (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hauptstr. 55, 06258 Schkopau
Telefon:03457821325
E-Mail:barbara.mark@vlh.de
Anschrift:Robert-Koch-Str. 3, 99628 Buttstädt
Telefon:03637340449
E-Mail:ralf.gerlach@vlh.de
Anschrift:Pflichtendorfer Str. 25, 04617 Rositz
Telefon:034498803792
E-Mail:elke.gottlieb@vlh.de
Anschrift:Kirchweg 11, 07751 Rothenstein
Telefon:03642453858
E-Mail:kerstin.glaesser@vlh.de
Anschrift:Grauwackeweg 23, 04249 Leipzig
Telefon:03414224298
Fax:03414224299
E-Mail:uwe.schnabel@vlh.de
Anschrift:Nebraer Weg 10, 06268 Querfurt
Telefon:03477126756
Fax:03477125242
E-Mail:dagmar.hecker@vlh.de
Anschrift:Koburger Str. 83, 04416 Markkleeberg
Telefon:034135016684
Fax:034135016657
E-Mail:ines.mai@vlh.de
Anschrift:Kirschallee 1, 04416 Markkleeberg
Telefon:034122224424
E-Mail:regina.windisch@vlh.de
Anschrift:Südstadtring 90, 06128 Halle (Saale)
Telefon:03457702251
Fax:03923714932
E-Mail:ursula.benke@vlh.de
Anschrift:Zschochersche Str. 79b, 04229 Leipzig
Telefon:03414773070
Fax:03414773063
E-Mail:anita.staron@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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