Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Platz des Bergmanns 2, 06679 Hohenmölsen |
Telefon: | 03444142133 |
Fax: | 03444142126 |
E-Mail: | info@stadt-hohenmoelsen.de |
Anschrift: | Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg |
Telefon: | 03445732101 |
Fax: | 03445732102 |
E-Mail: | bauamt@blk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 21, 06682 Teuchern |
Telefon: | 03444352147 |
Fax: | 03444352118 |
E-Mail: | l.weidner@stadt-teuchern.de |
Anschrift: | Leopold-Kell-Straße 14, 06667 Weißenfels |
Telefon: | 03443370570 |
Fax: | 03443370465 |
E-Mail: | bauordnung@weissenfels.de |
Anschrift: | Markt 1, 04523 Pegau |
Telefon: | 03429698021 |
Fax: | 03429676265 |
E-Mail: | webmaster@pegau.de |
Anschrift: | Markt 1, 06686 Lützen |
Telefon: | 0344443150 |
Fax: | 03444431588 |
E-Mail: | bauamt@stadt-luetzen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 30, 06729 Elsteraue |
Telefon: | 03441226180 |
Fax: | 03441226280 |
E-Mail: | bauwesen@gemeinde-elsteraue.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Hohenmölsen wurde 1080 gegründet und liegt im Burgenlandkreis, ca. 15km südöstlich von Weißenfels. Das Stadtbild ist geprägt durch den Kirchturm, den Wasserturm und den Rathausturm, weswegen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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