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Lohnsteuerhilfe Halberstadt (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Ernst-Thälmann-Str. 11, 06449 Aschersleben
Telefon:034745235
Fax:03474590099
E-Mail:liane.oelgart@vlh.de
Anschrift:Bundesstr. 24, 38312 Seinstedt
Telefon:05334925959
E-Mail:christina.boehme@vlh.de
Anschrift:Breite Str. 15a, 39435 Unseburg
Telefon:03926330837
Fax:03926330837
E-Mail:ingrid.doehner@vlh.de
Anschrift:Kreisstr. 8, 06449 Aschersleben
Telefon:03473805502
E-Mail:martina.schwalm@vlh.de
(0)
b.b.h. Lohnsteuerhilfe e.V.
42.39 km von Halberstadt
Anschrift:Bahnhofstr. 19, 39343 Schackensleben
Telefon:039206683845
E-Mail:info@lohnsteuerhilfe-roggemann.de
Anschrift:An der Olbe 21, 39343 Rottmersleben
Telefon:03920652716
E-Mail:astrid.wille@vlh.de
Anschrift:Untere Bahnhofstr. 34, 06333 Hettstedt
Telefon:03476810021
E-Mail:silke.adolf@vlh.de
Anschrift:Ahlumer Str. 29b, 38302 Wolfenbüttel
Telefon:0533177836
E-Mail:frank.brennecke@vlh.de
Anschrift:August-Bebel-Platz 16, 99734 Nordhausen
Telefon:03631896426
Fax:03631465722
E-Mail:petra.schippmann@vlh.de
Anschrift:Hardenbergstr. 64, 99734 Nordhausen
Telefon:03631473048
E-Mail:ingrid.mueller@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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