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Lohnsteuerhilfe Halberstadt (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Bochumer Str. 67, 99734 Nordhausen
Telefon:03631987346
Fax:03631479449
E-Mail:simone.reichelt@vlh.de
Anschrift:Grimmelallee 10b, 99734 Nordhausen
Telefon:03631980238
E-Mail:heidrun.schmidt@vlh.de
Anschrift:Klostermansfelder Str. 32, 06347 Gerbstedt
Telefon:03476810654
Fax:03476810654
E-Mail:fred.bauersfeld@vlh.de
Anschrift:Im Rübenkamp 13, 38162 Cremlingen
Telefon:053065548660
E-Mail:silvia.dikenseli@vlh.de
Anschrift:Riesebergblick 17a, 38154 Königslutter
Telefon:05353918663
Fax:05353918668
E-Mail:uta.fehse@vlh.de
Anschrift:Hallesche Str. 69, 06536 Südharz
Telefon:034651919895
E-Mail:daniel.wenzel@vlh.de
Anschrift:Steindamm 25, 39326 Gutenswegen
Telefon:03920287303
Fax:03920287317
E-Mail:wenke.kuhwe@vlh.de
Anschrift:Neue Weide 11, 06526 Sangerhausen
Telefon:03464342964
Fax:03464342964
E-Mail:cornelia.redlich@vlh.de
Anschrift:Sandgrubenweg 41, 38126 Braunschweig
Telefon:05316803336
Fax:05316803338
E-Mail:christine.maertens@vlh.de
Anschrift:Hagenstr. 35, 39340 Haldensleben
Telefon:03904720433
Fax:03904720433
E-Mail:anke.dittmar@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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